Ehrenamtliche, die im Besitz der Karte sind, profitieren in vielen öffentlichen Einrichtungen und Geschäften von Vergünstigungen.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Karte sind:
- Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und Sie wollen ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen
- Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen hier und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften nach Antragstellung verliehen und ausgegeben. Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre und kann bei fortbestehenden Voraussetzungen durch Antragstellung verlängert werden.
Die Stadt Braunschweig möchte nach eigenem Bekunden mit der Vergabe der Ehrenamtskarte "bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches "Dankeschön" für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.“
Weitere Hinweise – auch das entsprechende Antragsformular und eine Übersicht der Anbieter, bei denen Sie als Besitzer der Ehrenamtskarte eine Vergünstigung erhalten - finden Sie auf dem „FrewilligenServer Niedersachsen“.