Ohne finanzielle Unterstützung könnte das Engagement vieler Initiativen nicht so erfolgreich sein. Geldspenden helfen laufende Betriebskosten (z.B. für Miet-, Strom- und Benzinkosten, Verwaltungskosten etc.) zu decken, für weitere Unterstützung für die Arbeit der Initiative zu werben (z.B. durch Druck und Bereitstellung von Informationsmaterial) und Aktionen zur Umsetzung der Ziele der Initiative durchzuführen (z.B. Kauf von Spielzeug für schwerkranke oder sozial benachteiligte Kinder).
Geldspenden können projektunabhängig sein – die Initiative, die die Spende erhält, kann frei über deren Verwendung entscheiden – oder projektbezogen/ zweckgebunden – die Initiative, die die Spende erhält, setzt es konkret für ein bestimmtes Projekt ein.
Geldspenden können außerdem einmalig sein oder aber regelmäßig und dauerhaft erfolgen und so die Arbeit eines Vereins langfristig aufrecht-erhalten helfen, ebenso wie dies Mitgliedschaftsbeiträge ermöglichen.
Fördermitgliedschaften in Vereinen, bei denen das Mitglied einen höheren Beitrag als den regulären Mitgliedsbeitrag entrichtet, sind eine Möglichkeit, einen Verein besonders zu fördern. Fördernde Mitglieder sind solche natürliche oder juristische Personen, die die Ziele des Vereins durch finanzielle Zuwendungen unterstützen wollen, ohne die Position eines ordentlichen Mitgliedes wahrnehmen zu wollen oder zu können. Fördernde Mitglieder dürfen mitunter an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.
Geldspenden an als gemeinnützig anerkannte Organisationen können vom Spender von der Steuer abgesetzt werden. Spender sollten sich daher von der Organisation, der sie Geld gespendet haben, eine Spendenquittung ausstellen lassen. Bei einer Spende bis 200 Euro genügt die Vorlage des Kontoauszugs beim Finanzamt.
Eine Frage, die vielen Spenderinnen und Spendern – insbesondere Erstspenderinnen und -spendern – wichtig ist, ist die Frage, ob ihre Spende tatsächlich dem Zweck zugute kommt, für den die Spende gedacht ist und ob die Organisation, die die Spende entgegennimmt, zuverlässig und verantwortungsvoll mit der Spende umgeht. Spenderinnen und Spender sollten sich aus diesem Grund an bestimmte Regeln halten, um sicherzugehen, dass ihre Spende seriösen Organisationen und dem beabsichtigten Zweck zugute kommt. Hilfreich hierbei sind Spenden-Siegel, die seriösen Organisationen nach Prüfung verliehen werden sowie gegebenenfalls eine Spenderberatung (weitere Informationen unter "Tipps & Links").
Von einigen Hilfsorganisationen werden internationale Kinder- und Projekt-Patenschaften angeboten. Dabei übernimmt ein Pate z.B. die Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Ausbildung eines Kindes oder unterstützt ein bestimmtes Projekt finanziell (weitere Informationen unter "Tipps & Links"). Auch von ansässigen Stiftungen und Vereinen werden (lokale) Patenschaften angeboten. So bietet zum Beispiel die Bürgerstiftung Lese- und Sprachpatenschaften oder der Kinderschutz-bund Familienpatenschaften an.
Auch Tier-Patenschaften sind möglich. Dabei werden die Kosten für die Unterbringung, Nahrung und medizinische Versorgung (Impfungen etc.) eines Tieres oder mehrerer Tiere ganz oder in Teilen von einem Paten übernommen (weitere Informationen unter "Tipps & Links").
Neben (Finanz-)Patenschaften sind Stiftungen, in denen Bürgerinnen und Bürger ihr privates Vermögen anlegen, um die der Stiftung zugrunde liegenden Ziele zu verwirklichen, eine weitere sinnvolle Möglichkeit für Spenderinnen und Spender. Stiftungen helfen dabei, diverse Angebote im sozialen, kulturellen, ökologischen und wissenschaftlichen Bereich zu ermöglichen und langfristig aufrechtzuerhalten.
Vorteile für Geldspender/-innen:
-
Privater Beitrag zu einem funktionierenden Gemeinwesen
Die Initiativen (zumeist gemeinnützige Vereine) verfolgen wichtige gesellschaftliche Ziele (u.a. Armutsbekämpfung, Umweltschutz, Frieden) und übernehmen mitunter Aufgaben, die der Staat nicht (mehr) übernehmen kann oder will. Mit ihrer finanziellen Unterstützung sorgen Spenderinnen und Spender dafür, dass Initiativen ihre wichtigen Ziele verwirklichen können und tragen so zu einem funktionierenden Gemeinwesen und gesellschaftlichem Fortschritt bei.
-
Freie Entscheidung über Umfang der Spende
Der Spenderin/ dem Spender steht es vollkommen frei, über die Höhe der Spende zu entscheiden. Zudem kann die Spenderin/ der Spender frei darüber entscheiden, ob die Spende einmalig (und ggf. zweckgebunden für ein bestimmtes Projekt) sein soll oder aber regelmäßig und auf Dauer erfolgen soll.
-
Sinnvoller Geldeinsatz
Das gespendete Geld liegt nicht “nutzlos“ auf irgendwelchen privaten Konten oder wird für ausschließlich die Besitzerin/ den Besitzer erfreuende Güter ausgegeben, sondern hilft bei der Verwirklichung gesellschaftlich erstrebenswerter Ziele.
-
Dankbare Herzen
Spenderinnen und Spender erhalten Dankbarkeit und Anerkennung von all jenen Personen, denen sie mit ihrer Spende helfen. Die Freude, die die Spende auslöst, ist eine geteilte Freude, für die Spenderinnen und Spender wie für die Empfängerinnen und Empfänger der Spende.
Stiftungen Braunschweig
In Braunschweig sind zahlreiche Stiftungen in unterschiedlichsten Bereichen aktiv. Es sind u.a.:
1) Bürgerstiftung Braunschweig
„Die Stiftung hat die Zwecke, a) Bildung und Erziehung, b) Jugendhilfe und Altenhilfe, c) Kunst, Kultur und Denkmalschutz, d) Wissenschaft und Forschung, e) Umweltschutz und Naturschutz, f) Heimatpflege und Völkerverständigung, g) Sport und Gesundheit, zum Wohl der in der Stadt Braunschweig lebenden Menschen nachhaltig selbstlos zu fördern und zu entwickeln.
Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb der Stadt Braunschweig, insbesondere in den an die Stadt Braunschweig angrenzenden Landkreisen und Städten, gefördert werden.
Diese Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
a) die Schaffung und Förderung von Einrichtungen und Projekten, b) die Unterstützung und Errichtung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 58 Nr. 2 AO, die die vorgenannten Zwecke fördern und verfolgen, c) die Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen, d) die Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung bzw. öffentlicher Veranstaltungen, um die Stiftungszwecke und den Stiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern, e) die Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung, insbesondere von Jugendlichen auf den Gebieten der Stiftungszwecke.“ (Auszug aus Satzung)
2) Die Braunschweigische Stiftung
„Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur; Wissenschaft, Forschung und Wissenschaftstransfer; Sport und von deren Einrichtungen; Bildung und Erziehung sowie des bürgerschaftlichen Engagements im Geschäftsgebiet der Braunschweigischen Landessparkasse (BLSK) und der Öffentlichen Versicherung Braunschweig (ÖFFENTLICHE). Die Stiftung ist demnach ausschließlich in den heute im Bundesland Niedersachsen gelegenen Teilen des alten Landes Braunschweig tätig.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
Förderung von Projekten auf dem Gebiet der Musik und der bildenden Künste, Förderung kultureller Projekte einschließlich der Sicherung wertvoller Kulturgüter, im Ausnahmefall durch anteiligen oder Gesamterwerb, Förderung von Projekten auf dem Gebiet des Amateur- und Breitensports, Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten und Veranstaltungen sowie von Forschungsprojekten und der Veröffentlichung und Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und des Wissenschaftstransfers, Förderung von Projekten im Bereich Bildung und Erziehung, auch und gerade in den Schnittstellenbereichen zu Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung sowie Sport, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, im Wesentlichen über Projekte zur Stärkung des regionalen Stiftungswesens, Förderung der Braunschweigischen Identität.“ (Auszug aus Satzung)
3) Lebenshilfe-Stiftung Braunschweig
„Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens durch Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für behinderte Menschen, deren Eltern und Angehörige darstellen.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch:
die Förderung von Leistungen, die behinderte Menschen unmittelbar betreffen; die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum für behinderte Menschen, damit diese in ihrem jeweiligen Lebensbereich, integriert in die örtliche Gemein¬schaft, lebenslang leben können; die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln für den Lebenshilfe Braunschweig e. V. und die Lebenshilfe Braunschweig gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Verwirklichung des in Absatz 1 genannten Zwecks; Maßnahmen zur Unterstützung, Bildung, Beratung, Betreuung, Unterbringung und Erholung von behinderten Menschen.“ (Auszug aus Satzung)
4) Volksbank BraWo Stiftung
„Zweck der Stiftung ist die Förderung sozialer, gemeinnütziger, wissenschaftlicher und kultureller Zwecke in dem Geschäftsbereich der Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg bzw. einer eventuellen Rechtsnachfolgerin. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Geschäftsgebietes, insbesondere in den an diesen Bereich angrenzenden Landkreisen und Städten gefördert werden.
Im Einzelnen verfolgt die Stiftung folgende Zwecke: Die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Sport, Kunst, Kultur und Denkmalschutz, Wissenschaft und Forschung, Umweltschutz und Naturschutz, Heimatpflege und Völkerverständigung.
Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
direkte finanzielle Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO; Unterstützung und Errichtung von Einrichtungen nach Maßgabe des § 58 Ziff. 2 AO, die die vorgenannten Aufgaben fördern und verfolgen; Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen; Vergabe von Stipendien im Bereich Wissenschaft und Forschung, Beihilfen o.ä. Zuwendungen; Stiftung von zweckgebundenen Förderpreisen; Schaffung und Unterstützung kultureller Einrichtungen und Projekte; Durchführung/Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben.
Die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden.“ (Auszug aus Satzung)
5) Eintracht Braunschweig Stiftung
"Zweck der Stiftung ist die Förderung von Gesundheit; Jugend- und Altenhilfe; Erziehung und Bildung; Toleranz und Völkerverständigung sowie Sport im Braunschweiger Land. In nachhaltig überzeugend begründeten Ausnahmefällen fördert die Stiftung auch im Ausland.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) die Initiierung und Förderung von Projekten, die sich dafür einsetzen, soziale Problemstellungen im Braunschweiger Land zu lösen, um somit die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu verbessern, b) die Initiierung und Förderung von Projekten, die (politische) Bildung vermitteln – gerade an ungewöhnlichen Lernorten wie dem Fußball-Stadion, c) die Initiierung und Förderung von Projekten, die über die Verknüpfung der Zwecke Sport und Gesundheit nachhaltige Impulse setzen, d) die Initiierung und Förderung von Projekten, die im Sinne des im Jahr 2014 gestarteten „Aktionsjahres für Toleranz, Vielfalt und Respekt“ dauerhafte Impulse für Integrationsarbeit und Völkerverständigung setzen, e) die Initiierung und Förderung von Projekten im Sinne des Stiftungszweckes, die sich nachhaltig dem Thema Inklusion widmen, f) die Initiierung und Förderung von Projekten, die aktiv Präventionsarbeit leisten und somit Kindern und Jugendlichen ermöglichen, frühzeitig persönliche Kompetenzen zu entwickeln und das eigene Selbstbewusstsein zu stärken, g) die Initiierung und Förderung von Projekten, in deren Verlauf alte Menschen die Möglichkeit erhalten, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen.
(3) Zweck der Stiftung ist weiterhin die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke aufdem Gebiet des Braunschweiger Landes im Sinne von § 52, Absatz 2, Ziffer 25, AO." (Auszug aus Satzung)
6) Stiftung – Unsere Kinder in Braunschweig
„Die „Stiftung – Unsere Kinder in Braunschweig“ wurde in 2008 von der Volkswagen Financial Services AG gegründet, um am Unternehmensstandort einen Beitrag zur Unterstützung notleidender Familien zu leisten. Sie arbeitet eng mit Kitas und Schulen in Braunschweig zusammen, wo benachteiligte Kinder zu Hause sind. So individuell Kinder sind, so vielfältig sind die langfristig angelegten Projekte mit den Schwerpunkten Ernährung, Musik, Bewegung und Bildung. Im Fokus steht, Anreize zu schaffen, damit Kinder ihre eigenen Stärken entdecken und Perspektiven entwickeln können.“
7) Tierschutz-Stiftung Wolfgang Bösche
„Die Tierschutz-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, regionale und weltweite Tierschutzprojekte zu unterstützen, wobei auch Projekte aus den Bereichen „Natur- und Umweltschutz” gleichermaßen in Betracht gezogen werden.“ (Website-Auszug)
Ein Stiftungsverzeichnis, das alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig - unter Angabe von Zwecken/ Zielen der Stiftung und Ansprechpartner - enthält, ist auf der Website des Amts für regionale Landesentwicklung Braunschweig abrufbar.
Die folgenden Organisationen bieten diverse Unterstützungs- und Beratungsangebote im Bereich des Stiftungswesens an:
1) EngagementZentrum
Das seit Anfang 2015 bestehende EngagementZentrum bietet Stiftungswilligen kostenlose Informationen, Kontakte und hilfreiche Strukturen an. Stiftern, Förderern und Erblassern wird Beratung und Service zu den Themen Gründung, Entwicklung, Fundraising, Management, Strategie- und Leitbildentwicklung angeboten. Im Verbund mit der Haus des Stiftens gGmbH in München können Stiftungen zudem eine standardisierte Basisverwaltung zu Konditionen erhalten, die sich auch kleine Organisationen leisten können. Sie umfasst alle grundlegenden Aufgaben (Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Spendenverwaltung) und wird weitestgehend online abgewickelt – seriös, sicher, professionell und günstig.
Alle Informationen zu den Angeboten des EngagementsZentrums finden Sie hier
2) Bürgerstiftung Braunschweig
Die Bürgerstiftung Braunschweig bietet als Dienstleistungsangebot eine Stiftungsverwaltung an.
3) Haus der Braunschweigischen Stiftungen
Das seit 2005 bestehende Haus der Braunschweigischen Stiftungen, das sich als „regionales Kompetenz- und Informationszentrum rund um die Themen Stiftungen und Bürgerschaftliches Engagement im Braunschweiger Land“ versteht, dient unter anderem den folgenden Zielen: Beratung und Begleitung potenzieller Stifterinnen und Stifter sowie Betreuung von Stiftern und bestehenden Stiftungen.